„Hier herrscht wirklich absolute Ruhe, man kann jedes einzelne Vöglein hören.“ mit diesen Worten zeigt uns die Lebensgefährtin des Eigentümers das Grundstück in der Altmarkt. Sie verschweigt dabei schlichtweg das „noch“: In drei Jahren wird in weniger als drei Kilometer Entfernung die Nordverlängerung der A14 am Haus vorbeiführen. Darf man verschweigen in so einem Fall nicht auch als lügen bezeichnen? Oder gar als Betrugsversuch?
Apropos Betrug: Der Eigentümer lebt in Scheidung und die Maklerin teilt uns mit, dass er den Kaufpreis offiziell am liebsten halbieren möchte: 50% bar auf die Hand, nur die anderen 50% im notariellen Kaufvertrag. So könnten wir ja schließlich auch Grunderwerbsteuer sparen. Und ihm praktischerweise ermöglichen seine Ex-Frau zu prellen….
Wie auch immer, zum Glück haben wir dieses kleine Detail aber „doch noch“ entdeckt als wir von der Besichtigung nach Hause zurückkehren – in letzter Sekunde. Am nächsten Morgen hätten wir sonst der Maklerin unsere Kaufabsicht mitgeteilt und unsere Kohle vermutlich ordentlich in den Sand gesetzt.